OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 12.04.2017
4 WF 76/17
Normen:
ZPO § 174 Abs. 4; FamFG § 15 Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Hanau, vom 04.04.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 67 F 644/14

Anforderungen an die Zustellung an einen Rechtsanwalt mittels Empfangsbekenntnis

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 12.04.2017 - Aktenzeichen 4 WF 76/17

DRsp Nr. 2018/15785

Anforderungen an die Zustellung an einen Rechtsanwalt mittels Empfangsbekenntnis

Die Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung an den rechtsanwaltlichen Vertreter eines Beteiligten mittels Empfangsbekenntnis setzt dessen Mitwirkungsbereitschaft zur Zustellung voraus. Eine solche ist nicht gegeben, wenn der Verfahrensbevollmächtigte das zuzustellende Schriftstück mit dem nicht unterzeichneten Empfangsbekenntnis zurückreicht und darauf hinweist, dass er nicht mehr mandatiert ist.

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 01.03.2017 wird der Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hanau vom 04.04.2017 aufgehoben; das Familiengericht hat unter Beachtung der Auffassung des Senats erneut über die Frage der (Nicht-)Abhilfe der sofortigen Beschwerde vom 01.03.2017 zu befinden.

Normenkette:

ZPO § 174 Abs. 4; FamFG § 15 Abs. 2;

Gründe

I.