BayObLG - Beschluß vom 17.09.1992
3Z BR 112/92
Normen:
FGG § 68b Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
FamRZ 1993, 351
Vorinstanzen:
LG München II, - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 3727/92
AG Miesbach, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 172/92

Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Voraussetzungen einer Betreuerbestellung

BayObLG, Beschluß vom 17.09.1992 - Aktenzeichen 3Z BR 112/92

DRsp Nr. 1995/2611

Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Feststellung der Voraussetzungen einer Betreuerbestellung

»Das nach § 68b Abs. 1 S. 1 FGG erforderliche Sachverständigengutachten zur Feststellung der Voraussetzungen der Betreuerbestellung kann grundsätzlich nur durch einen Arzt für Psychiatrie erstellt werden. Das Gutachten eines Assistenzarztes einer psychiatrischen Klinik reicht in der Regel nicht aus, wenn nicht festgestellt ist, daß er die im Einzelfall erforderliche Sachkunde besitzt.«

Normenkette:

FGG § 68b Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.