Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den ihm Verfahrenskostenhilfe versagenden Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - St. Goar vom 08.04.2014 wird zurückgewiesen.
I.
Die nach §§
Der beabsichtigte Antrag auf Herabsetzung des im vereinfachten Verfahren titulierten Kindesunterhalt bietet weitgehend keine Aussicht auf Erfolg; im Umfang seiner Erfolgsaussichten ist er mutwillig i.S.v. §§
1.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|