Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bonn vom 28.01.2016 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Kindesmutter zu tragen.
Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Kindesmutter hat in der Sache keinen Erfolg. Auch nach Überprüfung durch den Senat erweist sich die Entscheidung des Familiengerichts, von einer gerichtlichen Umgangsregelung abzusehen, als richtig.
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