I.
Das Amtsgericht Merseburg hat mit Beschluss vom 22.06.2005 den Antrag der Kindesmutter auf Ersetzung der Zustimmung des Kindesvaters zur Einbenennung gemäß § 1618 Satz 4 BGB zurückgewiesen. Gegen diesen ihr am 24.06.2005 zugestellten Beschluss wendet sich die Antragstellerin mit Schreiben vom 11.07.2005, eingegangen beim Oberlandesgericht am 18.07.2005.
II.
Die Beschwerde ist zwar zulässig (§
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|