I. Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hameln vom 31. August 2020 aufgehoben und der Antrag der Antragstellerin auf Festsetzung von Ordnungsgeld zurückgewiesen.
II. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III. Dem Antragsgegner wird für das Beschwerdeverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt.
Ihm wird Rechtsanwalt E. in H. zur Vertretung beigeordnet.
I.
Die Beteiligten waren früher durch eine nichteheliche Partnerschaft verbunden, aus der ein am 10. August 2017 geborenes Kind hervorgegangen ist. Inzwischen ist diese Beziehung beendet.
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