BayObLG - Beschluß vom 25.10.2000
3Z BR 125/00
Normen:
FGG § 20 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Amberg, - Vorinstanzaktenzeichen 31 T 904/99
AG Schwandorf, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 63/96

Anfragen im Rahmen der vormundschaftsgerichtlichen Aufsicht

BayObLG, Beschluß vom 25.10.2000 - Aktenzeichen 3Z BR 125/00

DRsp Nr. 2000/10009

Anfragen im Rahmen der vormundschaftsgerichtlichen Aufsicht

»Äußert sich das Vormundschaftsgericht im Rahmen der vormundschaftsgerichtlichen Aufsicht über den Betreuer auf dessen Anfrage dazu, ob eine beabsichtigte Maßnahme des Betreuers möglicherweise pflichtwidrig ist, steht dem Betroffenen hiergegen kein Beschwerderecht zu.«

Normenkette:

FGG § 20 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht bestellte 1996 für den vermögenden Betroffenen einen Berufsbetreuer unter anderem für den Aufgabenkreis Vermögenssorge.