LG München I, - Vorinstanzaktenzeichen 16 T 14415/94
AG München, - Vorinstanzaktenzeichen 77 III 123/94
Angabe des Geburtsdatums eines Eheschließenden im Heiratsbuch als Berichtigung
BayObLG, Beschluß vom 08.11.1995 - Aktenzeichen 1Z BR 46/95
DRsp Nr. 1996/508
Angabe des Geburtsdatums eines Eheschließenden im Heiratsbuch als Berichtigung
»1. Gegenstand eines Berichtigungsantrags gemäß § 47PStG kann die Angabe des Geburtsdatums eines Eheschließenden im Heiratsbuch sein.2. Die Umrechnung des Geburtsdatums aus dem persischen in den europäischen Kalender steht im Berichtigungsverfahren gemäß § 47PStG nicht zur Disposition der Beteiligten, sondern kann nach objektiven Kriterien festgestellt werden.«
Normenkette:
PStG § 11, § 47 ;
Gründe:
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