I. Das Amtsgericht bestellte eine bei dem beteiligten Betreuungsverein beschäftigte Diplompsychologin zur Betreuerin des Betroffenen mit dem Aufgabenkreis Sorge für Gesundheit und Vermögen sowie Vertretung gegenüber Dritten. Der Betroffene, der schon vor Einrichtung der Betreuung in einem Pflegeheim untergebracht gewesen war, verfügte Ende 1995 über ein monatliches Einkommen von 6800 DM sowie ein Vermögen von rund 2,7 Mio DM, überwiegend in Form von Aktien.
Der Beteiligte begehrte für 67,87 Stunden, die die Betreuerin zwischen 29.11.1995 und 31.12.1996 tätig gewesen sei, Vergütung auf der Grundlage eines Stundensatzes in Höhe von 120 DM zuzüglich Mehrwertsteuer.
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