1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Baden-Baden vom 08.11.2011 (Az.: 6 F 3101/10) unter Ziffer 2 im zweiten Absatz wie folgt abgeändert:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei dem Südwestrundfunk Baden-Baden nach Maßgabe des Versorgungstarifvertrages vom 23.06.1997 (VTV), zuletzt geändert durch den Tarifvertrag zum Versorgungsausgleich vom 11.12.2009, in Kraft seit dem 01.09.2009, zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 12.368,73 €, bezogen auf den 31.12.2010, übertragen.
2. Die Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren tragen der Antragsteller und die Antragsgegnerin jeweils zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.245,00 € festgesetzt.
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