I. Auf die Beschwerde der V. AG wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gifhorn vom 06.03.2013 - 16 F 697/12 S - im Ausspruch zum Versorgungsausgleich (Nr. II. des Tenors) teilweise geändert und im 3. Absatz wie folgt neu gefasst:
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