I. Auf die Beschwerde des Versorgungswerks der Ingenieurkammer Niedersachsen wird der am 26. Oktober 2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lehrte im Ausspruch zum Versorgungsausgleich (II. der Beschlussformel) teilweise geändert und hinsichtlich des gegenüber dem Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen erworbenen Anrechts neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei dem Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen (##) zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 26.371,34 € nach der Satzung vom 15. Oktober 2009, bezogen auf den 30. September 2009, übertragen.
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