Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 27. Oktober 2008 - 157b F 12407/08 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zurückverwiesen.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf EUR 3.000,- festgesetzt.
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