OLG Köln - Beschluss vom 02.05.2003
16 Wx 107/03
Normen:
GVG § 158 Abs. 2 ;

Anhörung des Betreuten durch einen ersuchten Richter

OLG Köln, Beschluss vom 02.05.2003 - Aktenzeichen 16 Wx 107/03

DRsp Nr. 2003/10205

Anhörung des Betreuten durch einen ersuchten Richter

Die Anhörung des Betreuten vor der Betreuerbestellung lediglich durch einen ersuchten Richter ist nicht grundsätzlich verboten. Sie darf von dem ersuchten Gericht daher nur verweigert werden, wenn das Rechtshilfeersuchen offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist.

Normenkette:

GVG § 158 Abs. 2 ;

Gründe:

Auf die zulässige Vorlage war gem. § 2 FGG i. V. m. § 159 Abs. 2 GVG auszusprechen, dass das Amtsgericht Wermelskirchen verpflichtet ist, dem Rechtshilfeersuchen auf Anhörung der Betroffenen Folge zu leisten.

Der Senat teilt die Auffassung des Amtsgerichts Wermelskirchen, dass die Voraussetzungen für eine gem. § 68 Abs. 1 S. 4 FGG nur ausnahmsweise zulässige Anhörung der Betroffenen durch den ersuchten Richter nach Aktenlage ersichtlich nicht vorliegen. Davon zu trennen ist indes die Frage, ob das ersuchte Gericht eine im Wege der Rechtshilfe nachgesuchte Anhörung ablehnen darf. Dies ist vorliegend nicht der Fall.