Auf die Beschwerde des Antragsstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Oldenburg vom 27.03.2009 aufgehoben. Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht - Familiengericht - Oldenburg zurückverwiesen.
Der Beschwerdewert beträgt 3000 €.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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