Die Anhörungsrüge der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 23.11.2020 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2.In Abänderung des Beschlusses vom 23.11.2020 wird die von der Antragsgegnerin zu leistende Monatsrate auf jeweils 79,00 Euro ermäßigt. Der darüberhinausgehende Antrag auf Gewährung von zahlungsfreier Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
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