Anlage: (Zu § 81 Abs. 3 Nr. 1) EStDV
Stand: 02.06.2021
zuletzt geändert durch:
Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, BGBl. I S. 1259

Anlage: (Zu § 81 Abs. 3 Nr. 1) EStDV Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000

Anlage: (Zu § 81 Abs. 3 Nr. 1)

EStDV ( Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 )

Anlage 5
Verzeichnis der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens über Tage im Sinne des § 81 Abs. 3 Nr. 1 Die Bewertungsfreiheit des § 81 kann im Tiefbaubetrieb des Steinkohlen-, Pechkohlen-, Braunkohlen- und Erzbergbaues für die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens über Tage in Anspruch genommen werden, die zu den folgenden, mit dem Grubenbetrieb unter Tage in unmittelbarem Zusammenhang stehenden, der Förderung, Seilfahrt, Wasserhaltung und Wetterführung sowie der Aufbereitung des Minerals dienenden Anlagen und Einrichtungen gehören: 1. Förderanlagen und -einrichtungen einschließlich Schachthalle, Hängebank, Wagenumlauf und Verladeeinrichtungen sowie Anlagen der Berge- und Grubenholzwirtschaft, 2. Anlagen und Einrichtungen der Wetterwirtschaft und Wasserhaltung,