VGH Bayern - Urteil vom 30.06.2014
5 BV 14.173
Normen:
StAG § 6 S. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 30.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen M 25 K 12.3360

Annahme als Kind und damit verbundener Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zur Abwendung einer drohenden Ausweisung aus dem Bundesgebiet

VGH Bayern, Urteil vom 30.06.2014 - Aktenzeichen 5 BV 14.173

DRsp Nr. 2014/12499

Annahme als Kind und damit verbundener Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zur Abwendung einer drohenden Ausweisung aus dem Bundesgebiet

Die Rechtsfolgen des § 6 Satz 1 StAG treten ohne Rücksicht auf Gestaltung und Dauer des Verfahrens über die Annahme als Kind ein. Dass mit der Annahme als Kind und dem damit verbundenen Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft eine drohende Ausweisung aus dem Bundesgebiet abgewendet werden soll, schließt für sich genommen die Anwendung des § 6 Satz 1 StAG nicht aus.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 30. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

II.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

StAG § 6 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Frage, ob die Klägerin aufgrund ihrer erst nach Eintritt der Volljährigkeit amtsgerichtlich beschlossenen Annahme als Kind durch ihren deutschen Stiefvater die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat.