Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 19. August 2019 aufgehoben.
Auf die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Leipzig vom 27. April 2016 und vom 11. April 2017 dahingehend abgeändert, dass die dem weiteren Beteiligten zu 2 aus der Staatskasse zu erstattende Betreuervergütung anstelle der jeweils festgesetzten 804 € auf jeweils 1.407 € festgesetzt wird.
Die Rechtsmittelverfahren sind gerichtskostenfrei; die außergerichtlichen Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt der weitere Beteiligte zu 3.
Wert: 1.206 €
I.
Die Beteiligten streiten um die Höhe der Vergütungsansprüche eines Betreuungsvereins.
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