Die Beschwerde wird verworfen, soweit sie sich gegen den Ausspruch zur Zahlung rückständiger und laufender schuldrechtlicher Ausgleichsrente wendet.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt.
Der Beschwerdewert wird auf 5.615,60 € festgesetzt.
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