Anordnung der Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit über die Bestimmung des Erben
BayObLG, Beschluß vom 11.09.1995 - Aktenzeichen 1Z BR 113/95
DRsp Nr. 1995/6222
Anordnung der Nachlasspflegschaft bei Ungewissheit über die Bestimmung des Erben
»1. Das Nachlaßgericht kann eine Nachlaßpflegschaft auch anordnen, wenn es sich nicht ohne weitere umfangreiche Ermittlungen davon überzeugen kann, wer Erbe ist, weil Streit über die Testierfähigkeit des Erblassers und damit die Wirksamkeit eines Testaments besteht. In einem solchen Fall müssen die für die Bestimmung des Erben erforderlichen Ermittlungen nicht bereits im Verfahren über die Anordnung der Nachlaßpflegschaft durchgeführt werden. 2. Heilung eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs in erster Instanz im Beschwerdeverfahren.«