1. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgericht - Meiningen vom 22.12.2021 abgeändert:
Für die Tätigkeit des Beteiligten zu 2) wird für den Zeitraum vom 27.05.2020 bis 31.03.2021 eine Vergütung in Höhe von insgesamt 6.162,62 € festgesetzt und zwar
a)aus dem Nachlass in Höhe von 4.878,23 € und
b)gegenüber der Staatskasse in Höhe von 1.284,39 €.
Der Nachlasspfleger kann aus dem aktuellen Kontoguthaben in Höhe von 5.608,16 € Auslagen in Höhe von 729,93 € entnehmen.
2. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
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