1. Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Cottbus, Zweigstelle Guben, vom 23.03.2023 - Az.:
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kindesvater.
3. Der Beschwerdewert wird auf 4.000 € festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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