1. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Wiesloch vom 17.01.2023 (AZ.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Beschwerdewert wird auf 4.000,00 € festgesetzt.
I.
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