Es verbleibt beim Termin zur (erneuten) Anhörung der Kinder in Abwesenheit ihrer Eltern am 04.08.2020.
2.Der Antrag der Antragstellerin, die Kindesanhörung audiovisuell oder mit einem Tonträger aufzunehmen, wird zurückgewiesen.
I.
Mit Verfügung vom 20.07.2020 bestimmte der Vorsitzende im vorliegenden Verfahren wegen Umgangs Termin zur Anhörung der beteiligten Kinder C und D.
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