Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Aachen vom 17.11.2015 - 220 F 82/15 - wird aufgehoben.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
3.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 Euro festgesetzt.
1.
Die nach den §§ 58 ff statthafte Beschwerde der Kindesmutter gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vom 17.11.2015, mit dem Ergänzungspflegschaft für den Wirkungskreis der Vertretung der Kinder F, geb. 24.2.2009, und M, geb. 26.1.2007, im beim Amtsgericht Aachen anhängigen Unterhaltsverfahren betreffend Minderjährigenunterhalt angeordnet worden ist, hat in der Sache Erfolg und führt zur Aufhebung des Beschlusses.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|