Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 1. und 2. (Kindeseltern) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Rockenhausen vom 20. April 2018 auf gehoben.
2.Der Antrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern auf Anordnung der Ergänzungspflegschaft vom 17. April 2018 wird zurückgewiesen.
II.Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
III.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
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