Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 17. März 2021 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die außergerichtlichen Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 5.000 €
I.
Das Amtsgericht hatte für die heute 89jährige Betroffene, die der Beteiligten zu 3 Vorsorgevollmacht erteilt hatte, durch Beschluss vom 27. Juni 2016 gemäß § 1896 Abs. 3 BGB einen Kontrollbetreuer bestellt. Mit Beschluss vom 8. Dezember 2020 hat es die Kontrollbetreuung ohne Begründung um den Aufgabenkreis "Widerruf der Vollmacht"erweitert.
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