Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Augsburg vom 31. August 2020 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Augsburg vom 27. Februar 2020 nicht verworfen, sondern zurückgewiesen wird.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Wert: 5.000 €
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Anordnung einer Kontrollbetreuung für die 1940 geborene Betroffene, die an Demenz leidet.
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