1. Auf die Beschwerde der Freien und Hansestadt Hamburg, Bezirksamt Harburg, Fachamt Jugend- und Familienhilfe, Amtsvormundschaften/Beistandschaften wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg - Familiengericht - vom 24.3.2017 abgeändert. Die angeordnete Mitvormundschaft der Beschwerdeführerin (Ziff. 3 des Beschlusses) wird aufgehoben. 2. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen wird nicht angeordnet. 3. Der Gegenstandswert des Verfahrens wird auf 1.500 € festgesetzt.
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