1. Auf die Beschwerde der Staatskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 10.09.2024 aufgehoben.
2. Die Beschwerde der Y GmbH gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 22.08.2024 wird zurückgewiesen.
3. Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Seine außergerichtlichen Kosten trägt jeder Beteiligte selbst.
I.
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