1. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wittenberg vom 17. Dezember 2018, Az.: 4a
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 € festgesetzt.
4. Der Antrag der Kindesmutter auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Rechtsmittelverfahren wird zurückgewiesen.
5. Dem Kindesvater wird für die Beschwerdeinstanz Verfahrenskostenhilfe ohne Zahlungsverpflichtung unter Beiordnung von Rechtsanwalt N.
zu seiner Vertretung bewilligt.
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