Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gütersloh vom 02.08.2024 wird dahingehend abgeändert, dass das gegen den Antragsgegner festgesetzte Ordnungsgeld auf insgesamt 100,00 EUR reduziert wird. Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde des Antragsgegners vom 21.08.2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Gütersloh vom 02.08.2024 zurückgewiesen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes.
Die Beteiligten sind ehemalige Lebensgefährten. Aufgrund eines entsprechenden Antrags der Antragstellerin erließ das Amtsgericht Gütersloh am 05.02.2024 eine einstweilige Anordnung, mit welcher dem Antragsgegner, befristet bis zum 05.08.2024, unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten wurde,
-die Antragstellerin zu bedrohen, zu verletzen oder sonst körperlich zu misshandeln,
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