1. Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gera vom 12.12.2014, Az. 1 F 1112/12, wird abgeändert:
Gegen die Antragsgegnerin wird Ordnungshaft von 6 Tagen angeordnet.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Verfahrenswert wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
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