OLG Koblenz - Urteil vom 10.03.2009
11 UF 520/08
Normen:
BGB § 138 Abs. 1; BGB § 242; VAHRG § 1 Abs. 3; VAHRG § 3 b Abs. 1 Ziff. 2;
Fundstellen:
FamRB 2009, 234
FamRZ 2009, 1680
MDR 2009, 932
NJW-RR 2009, 939
OLGReport-Koblenz 2009, 439
Vorinstanzen:
AG Alzey, vom 22.07.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 58/04

Anpassung des ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs nach Geburt zweier Kinder in einer als kinderlos geplanten Ehe

OLG Koblenz, Urteil vom 10.03.2009 - Aktenzeichen 11 UF 520/08

DRsp Nr. 2009/6169

Anpassung des ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs nach Geburt zweier Kinder in einer als kinderlos geplanten Ehe

Zur Frage der Sittenwidrigkeit und der Anpassungsbedürftigkeit eines Ehevertrags.

Tenor:

Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Alzey vom 22.7.2008 zu Ziffer 2) teilweise abgeändert und neu gefasst wie folgt:

Zu Lasten der Versorgung des Antragstellers bei der Ärzteversorgung N............ - Mitglieds-Nr.: ... - werden auf dem Versicherungskonto der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung .... - Vers.-Nr.: ... - Rentenanwartschaften in Höhe von 432,45 € monatlich, bezogen auf das Ende der Ehezeit am 30.6.2004, begründet.

Die weitergehende Berufung des Antragstellers wird zurückgewiesen, soweit sie den Versorgungsausgleich betrifft.

Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen, soweit sie den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich betrifft (Ziffern 2) und 4) des angefochtenen Urteils).

Die Kostenentscheidung bleibt der das Verfahren abschließenden Entscheidung vorbehalten.

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1; BGB § 242; VAHRG § 1 Abs. 3; VAHRG § 3 b Abs. 1 Ziff. 2;

Gründe: