Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengerichts - Alzey vom 22.7.2008 zu Ziffer 2) teilweise abgeändert und neu gefasst wie folgt:
Zu Lasten der Versorgung des Antragstellers bei der Ärzteversorgung N............ - Mitglieds-Nr.: ... - werden auf dem Versicherungskonto der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung .... - Vers.-Nr.: ... - Rentenanwartschaften in Höhe von 432,45 € monatlich, bezogen auf das Ende der Ehezeit am 30.6.2004, begründet.
Die weitergehende Berufung des Antragstellers wird zurückgewiesen, soweit sie den Versorgungsausgleich betrifft.
Die Berufung der Antragsgegnerin wird zurückgewiesen, soweit sie den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich betrifft (Ziffern 2) und 4) des angefochtenen Urteils).
Die Kostenentscheidung bleibt der das Verfahren abschließenden Entscheidung vorbehalten.
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