I. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Braunschweig vom 13.06.2023 abgeändert und wie folgt neugefasst:
Die im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Braunschweig vom 15.10.2014 zum Az.
II. Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; ihre außergerichtlichen Kosten haben die Beteiligten jeweils selbst zu tragen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
IV. Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.495,49 € festgesetzt.
I.
Das Verfahren betrifft die Anpassung des Versorgungsausgleichs wegen Unterhalts.
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