Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin werden der am 29. November 2013 erlassene Beschluss über die Versagung von Verfahrenskostenhilfe sowie der in gleicher Sache am 26. Februar 2014 erlassene Nichtabhilfebeschluss des Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg - 159 F 14745/13 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Gebühren werden nicht erhoben; Kosten des Beschwerdeverfahrens nicht erstattet.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|