Anpassung eines Unterhaltstitels nach Altersstufen
OLG Koblenz, Beschluss vom 18.04.2000 - Aktenzeichen 15 UF 160/00
DRsp Nr. 2000/8899
Anpassung eines Unterhaltstitels nach Altersstufen
»Enthält der Unterhaltstitel, dessen Umstellung begehrt wird, keine nach Altersstufen gestaffelten Unterhaltsbeträge, so kann nunmehr eine dem Ausgangsbetrag angepasste erhöhte Festsetzung für die einzelnen Altersstufen erfolgen.«
Die nach §§ 652 Abs. 1 und 2, 577, 648 Abs. 1 Nr. 3ZPO, 11 Abs. 1 RPflG in Verbindung mit Art. 5 § 3 Abs. 2KindUG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragstellerin hat in der Sache Erfolg.
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