OBERLANDESGERICHT KOBLENZ
BESCHLUSS
Koblenz, 20. August 2008
Oberlandesgericht, 5. Zivilsenat
in Sachen
M....... A.... R.......,
Klägerin und Beschwerdegegnerin,
- Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte
g e g e n
D..... A......... Versicherung AG,
Beklagte und Beschwerdeführerin,
- Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte
Die sofortige Beschwerde der Beklagten gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Koblenz vom 8. Juli 2006 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahren fallen der Beklagten zur Last.
Der Beschwerdewert beträgt 278,20 € (= 0,65 x 1,19 x 1.079 € : 3).
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Das fristgemäß eingelegte Rechtsmittel ist in der Sache ohne Erfolg. Der Rechtspfleger hat die von der Klägerin geltend gemachte Verfahrensgebühr von 1,3 (Nr. 3100 RVG -VV) zu Recht in vollem Umfang in die Kostenausgleichung einbezogen.
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