OLG Düsseldorf - Beschluss vom 17.12.2009
II-10 WF 35/09
Normen:
RVG § 15a; RVG § 60; RVG § 55;
Vorinstanzen:
AG Neuss, vom 06.10.2009

Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens im Verfahren der Vergütungsfestsetzung aus der Staatskasse

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2009 - Aktenzeichen II-10 WF 35/09

DRsp Nr. 2010/4267

Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens im Verfahren der Vergütungsfestsetzung aus der Staatskasse

1. Die Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens ist auch im Festsetzungsverfahren nach §§ 55 ff. RVG zu berücksichtigen. 2. Die Neuregelung des § 15a RVG findet in Vergütungsfestsetzungsverfahren, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht abgeschlossen sind, keine Anwendung.

Tenor

Auf die Beschwerde der Landeskasse wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuss – Familiengericht – vom 06.10.2010 abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Die als Erinnerung auszulegende „sofortige Beschwerde“ des Antragstellers vom 10.08.2009 (Bl. 31 PKH-Heft) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuss – Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle – vom 22.07.2009 (Bl. 30 PKH-Heft) wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

RVG § 15a; RVG § 60; RVG § 55;

Gründe

I.