Die Beschwerde der Rechtsanwältin M... gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Bingen am Rhein vom 20.4.2009 wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei.
Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Die in formeller Hinsicht nicht zu beanstandende Beschwerde der Rechtsanwältin M... gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bingen vom 20.4.2009 hat keinen Erfolg.
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