Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Westerburg vom 12. November 2009 abgeändert und wie folgt neu gefasst.
Auf die Erinnerung der der Klägerin beigeordneten Rechtsanwältin H... werden in Abänderung des Festsetzungsbeschlusses vom 17.09.2009 die ihr aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf 1.015,07 € festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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