Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Amtsgerichts- Familiengericht - Mölln vom 23. Oktober 2007 wird der Beschluss wie folgt geändert:
Auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Mölln vom 07. März 2006 und des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 27. September 2006 (Az.: 10 UF 64/06) werden die von dem Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten auf 655,95 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.10.2006 festgesetzt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Beschwerdewert von 338,55 € trägt der Beklagte.
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