Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pirna vom 09.09.2016,
I.
Die Verfahrensbevollmächtigte des Antragstellers begehrt die Festsetzung ihrer Vergütung als beigeordnete Rechtsanwältin ohne Abzug der halben Geschäftsgebühr für zuvor erteilte Beratungshilfe.
Dem Antragsteller ist im vorliegenden Umgangs- und Sorgeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung der nunmehr beschwerdeführenden Verfahrensbevollmächtigten bewilligt worden. Der Wert des Verfahrens ist vom Familiengericht auf 6.000,00 € festgesetzt worden.
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