Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21.10.2008 verkündete Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Paderborn unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ab Mai 2008 jeweils zum Dritten eines Monats und mit Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem Vierten des Monats wie folgt Unterhalt zu zahlen:
1. Kindesunterhalt für die am 15.9.1992 geborene X in Höhe von monatlich 418,- € von Mai 2008 bis Dezember 2008 und 120 % des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des hälftigen Kindergeldes für ein zweites Kind, somit derzeit 371,- €, ab Januar 2009, abzüglich von Mai 2008 bis einschließlich März 2009 monatlich jeweils gezahlter 418,- €,
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|