OLG Koblenz - Beschluss vom 13.06.2003
13 WF 414/03
Normen:
BGB § 1612b Abs. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 562
OLGReport-Koblenz 2004, 89

Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt

OLG Koblenz, Beschluss vom 13.06.2003 - Aktenzeichen 13 WF 414/03

DRsp Nr. 2004/15200

Anrechnung des Kindergeldes auf den Barunterhalt

»Ist bei einem volljährigen Kind, das bei einem Elternteil wohnt, nur der andere Elternteil barunterhaltspflichtig, weil das Einkommen des Wohnung gewährenden Elternteils unter dem Selbstbehalt liegt, so ist das Kindergeld in entsprechender Anwendung von § 1612b Abs. 3 BGB in voller Höhe auf den Barunterhalt anzurechnen.«

Normenkette:

BGB § 1612b Abs. 3 ;
Fundstellen
FamRZ 2004, 562
OLGReport-Koblenz 2004, 89