BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 2 ; HEZGHEZG v. 11. Juli 1985, BGBl I 1450;
Fundstellen:
DRsp I(166)154a
FamRZ 1986, 449
MDR 1986, 481
NJW 1986, 1169
Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich
BGH, Beschluß vom 05.02.1986 - Aktenzeichen IVb ZB 56/85
DRsp Nr. 1992/3922
Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich
»Die durch das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz eingeführte Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten ist beim Versorgungsausgleich auch dann zu berücksichtigen, wenn das Ende der Ehezeit zeitlich vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (1. Januar 1986) liegt.«
Normenkette:
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 2 ; HEZGHEZG v. 11. Juli 1985, BGBl I 1450;
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