Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) möchte erreichen, dass die von seinem Konto aufgrund von ihm erteilter Einzugsermächtigung für die Jahre 1996 und 1997 vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) abgerufenen Einkommensteuervorauszahlungen nicht nur zur Hälfte, sondern zur Gänze auf seine vom FA für diese Jahre festgesetzte Einkommensteuerschuld angerechnet werden.
Der Kläger war in den vorgenannten Jahren verheiratet. Seit Februar 1997 lebte er jedoch von seiner damaligen Ehefrau getrennt. Die Ehe ist im Juli 1998 geschieden worden.
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