Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24. Juni 2004 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Essen-Steele für die Zeit ab Juli 2004 teilweise abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu Händen seines Betreuers folgenden Trennungsunterhalt zu zahlen:
Für die Zeit von Juli 2004 bis Oktober 2004 monatlich 67,- Euro.
Für die Zeit von November 2004 bis Dezember 2004 monatlich 23,- Euro.
Für die Zeit von Januar 2005 bis Juni 2005 monatlich 476,- Euro.
Für die Zeit ab Juli 2005 monatlich 396,- Euro.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen der Kläger zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 43 % und die Beklagte zu 57 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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